Haftungsausschluß für Webseiten | ||||||||||
Bei vielen Betreibern von Webseiten herrscht offenbar Unklarheit darüber, in welcher Weise man für Inhalte von Webseiten haftbar gemacht werden kann. Klar ist, daß man natürlich für Inhalte, die geltende Gesetze verletzen (z.B. Verletzung von Urheberrechten) verantwortlich ist. Aber was ist mit Inhalten, die aufgrund falscher oder unvollständiger Sachkenntnis inhaltlich unkorrekt sind? Ein paar Beispiele:
Es ist verständlich, daß Hobby-Webmaster, die aus persönlichem Interesse in ihrer Freizeit Webseiten
pflegen, nicht für solche Fehler haftbar gemacht werden wollen. Dies äußert sich teilweise darin, daß sie
lange Seiten mit Klauseln über Haftungsausschlüsse formulieren. Doch diese sind meist die Zeit nicht wert,
die für das Tippen aufgewendet wurde. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Haftung eindeutig
zum ihrem Vorteil:
Dies bedeutet also: Wer als Webmaster kein Vertragsverhältnis mit den Website-Besuchern hat (wer also keine "Geschäftsbedingungen" für den Abruf seiner Webseiten veröffentlicht) und wer sich an die geltenden Gesetze hält, muß für eventuelle Schäden, die aus unrichtigen Informationen seiner Webseiten entstehen, nicht aufkommen. Personen, die bewußt falsche Informationen veröffentlichen, schützt dieser Paragraph nicht: Wer also im Rahmen einer Produktpräsentation falsche Versprechungen macht, um das betreffende Produkt zu verkaufen oder wer versucht, durch Falschinformationen Aktienkurse zu manipulieren mit dem Ziel, dadurch einen Kursgewinn abzusahnen, begeht eine Straftat und ist für deren Folgen voll verantwortlich. Der durchschnittliche Webmaster, der ohne Absicht eines finanziellen Vorteils Informationen oder Software im Internet veröffentlicht und dessen Inhalte kostenlos abrufbar sind, ist aber mit dem §675 (2) BGB rundum gegen finanzielle Schäden aus Falschinformationen abgesichert. Diese Sicherung hört natürlich auf, sobald Informationen, Software oder andere Inhalte nicht mehr kostenlos, sondern gegen Entgelt angeboten werden. Denn dann besteht ein Vertragsverhältnis mit dem Website-Besucher. Im Rahmen eines Vertragsverhältnises gehört eine richtige Kundenberatung zu den Vertragspflichten. Für die Folgen von Falschinformationen ist man dann voll haftbar! Für Software bedeutet das: Sobald ein Programm etwas kostet (z.B. Shareware), muß man sicherstellen, daß es richtig funktioniert und daß es keinerlei Schaden anrichten kann. Kostenlose Software ist dagegen ohne jede Gewährleistung und wird auf Risiko des Anwenders betrieben. Im Grunde gilt also die alte Volksweisheit "Was nichts kostet, taugt auch nichts" im Sinne von "Auf das, was nichts kostet, gibt es keine Garantie". Höflicher formuliert sagt man "Einem geschenkten Gaul schaut man nicht in's Maul".
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