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Wer viel photographiert, kommt früher oder später auch mal zu der Frage, was man photographieren darf und was
nicht. Insbesondere derjenige, der an Orten den Photoapparat verwendet, wo das nicht üblich ist, oder der sich in
Gegenden bewegt, die nicht von photographierenden Touristen bevölkert werden, erntet auch mal das Mißtrauen seiner
Umgebung.
Häufig sind es Einzelpersonen, die plötzlich eine Photogenemigung oder das Löschen von Photos verlangen. Personen,
die man zuerst gar nicht wahrgenommen hat, sondern die zufällig dort stehen oder gehen, wo man ein Bild schießt, vor
einer Sehenwürdigkeit, in einem Bahnhof oder schlicht in der Straße, deren Abbild man festhalten möchte. Da ist
es gut zu wissen, daß man in der Bundesrepublik Deutschland im öffentlichen Straßenraum nach Herzenslust photographieren
darf, ohne irgendjemandem dafür Rechenschaft ablegen zu müssen.
Nicht immer macht man Photos vom öffentlichen Straßenraum aus. Auch im privaten Besitz befindliche Gebäude wie
Museen, Geschäfte, Behörden, Bahnhöfe, Schwimmbäder und andere Sportstätten gehören zum persönlichen Lebensumfeld, das
es wert ist, auf Photo und Film festgehalten zu werden.
Um auf eventuelle Diskussionen gut vorbereitet zu sein, gibt das folgende Dokument Hilfestellung zu den wichtigsten
rechtlichen Fragestellungen rund um das Photographieren und Filmen. Natürlich kann ein Stück Papier keine fundierte
Rechtsberatung ersetzen, die kann nur ein Anwalt durchführen. Aber das Schreiben listet die wesentlichen Punkte auf,
die beim Photographieren relevant sind, und über die diverse Rechtsirrtümer in der Bevölkerung vorliegen.
Um das Papier einfach auf einem DIN-A4-Blatt ausdrucken und mitnehmen zu können, liegt es als PDF-Dokument ("Portable
Document Format") vor:
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