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Die Sporthalle der Martin-Luther-King-Gesamtschule ist die einzige Sporthalle in Dortmund, die sich aufgrund ihrer
Barrierefreiheit für Sportveranstaltungen Körperbehinderter eignet.
Außer dieser Halle gibt es in Dortmund noch zwei weitere Sporthallen, die als barrierefrei (oder behindertengerecht)
bezeichnet werden, jedoch einer näheren Betrachtung nicht standhalten. In der Turnhalle der Gesamtschule Dortmund-Gartenstadt
an der Huestraße muß man teilweise nicht überdachte Wege außerhalb des Gebäudes zurücklegen, um ohne Stufen von einem Raum
zu einem anderen zu kommen.
Die Sporthalle des TSC Eintracht Dortmund in der südlichen Innenstadt erfüllt alle Kriterien, die formal an
Barrierefreiheit gestellt werden. Aus architektonischen Gründen wurden die verschiedenen Spielfelder und die Essenausgabe
auf unterschiedliche Ebenen verteilt, für das Bezeichnung der Halle als "barrierefrei" ein Aufzug installiert.
Maximal zwei Rollstuhlfahrer können damit gleichzeitig die Ebene wechseln.
Der Architekt der Turnhalle des TSC Eintracht Dortmund hat sich offensichtlich nicht vorstellen können, daß
Körperbehinderte nicht nur als einzelne Zuschauer kommen, sondern daß sie aktiv Sport betreiben, daß es also auch Turniere
Körperbehinderter gibt, in denen eine große Anzahl Teilnehmer mitspielt, die gleichzeitig das Spielfeld wechseln, die
gleichzeitig zur Essensausgabe und auch gleichzeitig wieder zurück zum Spiel kommen müssen.
Somit bleibt die Sporthalle der Martin-Luther-King-Gesamtschule als einzige Sporthalle in Dortmund, die nicht nur
formal als barrierefrei bezeichnet wird, sondern die wirklich barrierefrei ist, d.h. die für Sportveranstaltungen
Körperbehinderter geeignet ist.
Diese Situation erinnert ein wenig an Barrierefreiheit im Internet. Auch im Datennetz betrachten viele Webmaster ihre
Informationen als barrierefrei zugänglich, diese sind es tatsächlich aber nicht. Im Internet sind es meist nicht Personen mit
Beeinträchtigungen in den Gliedmaßen, die ausgegrenzt werden, sondern Blinde und Sehbehinderte. Diese Menschen sind
darauf angewiesen, daß Webseiten in syntaktisch korrektem (d.h. validem) HTML formuliert sind und die HTML-Sprachelemente
von Seitenersteller bestimmungsgemäß benutzt werden, damit die Ausgabegeräte von Blinden und Sehbehinderte (Braille-Zeile,
Vorlesesoftware) die Seiten verständlich wiedergeben können.
Im Gegensatz zur realen Welt werden im Internet allerdings nicht nur Körperbehinderten Barrieren in den Weg gelegt. Auf
vielen Seiten wird auch ausgegrenzt, wer einfach nur eine andere Browsersoftware als der Seitenersteller verwendet, wer
eine andere Bildschirmauflösung benutzt, wer nicht dieselben Plugins installiert hat oder wer kein Windows-Betriebssystem
anwendet. Dabei ist das Internet technisch so standardisiert, daß bei korrekter Befolgung dieser Standards alle Informationen
auf beliebigen Ausgabegeräten unter beliebigen Betriebssystemen wiedergegeben werden können. Doch dies wird leider von
vielen, die Informationen anbieten, und sogar von Dienstleistern, die angeblich professionell Internet-Auftritte
erstellen, geflissentlich ignoriert.
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